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Donnerstag, 21. Juni 2012

Finanzielle Vorsorge für mehr Geld im Alter


Zur Sicherung des Lebensstandards reicht die gesetzlichen Rente meist nicht mehr aus. Es gibt neben den klassischen privaten Rentenversicherungen aber noch viele weitere Möglichkeiten, eine finanzielle Absicherung für das Alter zu treffen.

PMBtipp: Bevor Sie sich für Anlageprodukte oder private Rentenversicherungen entscheiden, sollten Sie immer eine Bestandsaufnahme durchführen. Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Ist die Familie durch Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen abgesichert?
  • Sind noch Kredite zu tilgen?
  • Welchen Betrag könnten Sie zur Seite legen – auch auf lange Sicht gesehen?

Doch wo soll man anfangen? Banken sowie Versicherungen bieten unzählige Finanzprodukte, sodass der Laie sehr schnell mit diesem großen Angebot überfordert ist. Schaut man dann auf die Hiobsbotschaften aus der Finanzwelt ist die Verunsicherung perfekt. Man fragt sich: „Wo ist mein Geld wirklich gut angelegt?“ Wir raten Ihnen an dieser Stelle, mit einer geförderten Altersvorsorge zu beginnen. Riester-Produkte und die betriebliche Altersvorsorge sind auch in Krisenzeiten sichern, dass sagen auch Finanzexperten der Stiftung Warentest.

Setzen Sie sich Ziele!
Sie sollten ein klares Ziel definieren, wohin Ihre Sparbemühungen gehen sollten. Wollen Sie eine Einmalauszahlung oder lieber eine monatliche Rente? Sind Einmalzahlungen Ihr favorisiertes Ziel, bieten sich staatlich geförderte Finanzprodukte nur in gewissem Rahmen an oder sind gar nicht geeignet.

Mit der Vorsorge für das Alter kann man gar nicht früh genug beginnen 
Bei langfristigen Geldanlage spielt vor allem der Zinseszins-Effekt eine große Rolle. Wenn Sie diesen Effekt geschickt nutzen, können Sie Nachrichten von Altersarmut und Versorgungslücken nicht mehr so sehr schockieren. Gerade jüngere Anleger profitieren auch von langfristigen Investition in Aktien oder Aktienfonds. Über lange Laufzeiten hinweg können etwaige Spannungen und Tiefs an der Börse ausgeglichen werden. Ältere Personen sind in der Regel besser damit beraten, auf festverzinsliche Wertpapiere oder Sparpläne zu setzen. Sie können natürlich auch diese beiden Empfehlungen miteinander mischen. Beliebt, wenngleich auch ein wenig aus der Mode gekommen, ist die klassische Lebensversicherung. Sie macht aber einen guten Vorsorgemix komplett.

Hier ein Überblick der gängigen Sparformen zur Altersvorsorge:

Banksparpläne
Vorteil: hohe Sicherheit, keine Kosten für die Verwaltung
Nachteile: niedrige Grundverzinsung, lange Laufzeiten

Festverzinsliche Wertpapiere:
Vorteil: hohe Sicherheit, akzeptable Zinsen, hohe Flexibilität (Verkauf an der Börse meist jederzeit möglich)
Nachteil: Wertpapierdepot bei der Bank wird erforderlich, Risiko von Kurs- und Zinsänderungen

Investmentfonds:
Vorteile: je nach Fonds überdurchschnittliche Renditechancen, auch mit kleinen Beiträgen möglich
Nachteile: Wertpapierdepot erforderlich, Risiko von hohen Verlusten

fondsgebundene Lebensversicherung:
Vorteile: überdurchschnittliche Renditechancen, Einstieg auch mit kleinen Beiträgen, Hinterbliebenenschutz
Nachteile: keine garantierte Mindestverzinsung, oftmals hohe Verwaltungskosten, hohes Verlustrisiko

kapitalbildende Lebensversicherung:
Vorteile: hohe Sicherheit, Einstieg auch mit kleinen Beiträgen, Hinterbliebenenschutz
Nachteile: niedrige Garantieverzinsung, hohe Verwaltungskosten

private Rentenversicherungen:
Vorteile: hohe Sicherheit, Wahlrecht auf Einmalauszahlung oder lebenslange Rente
Nachteile: niedrige Garantierente, kein Hinterbliebenenschutz (Sondervereinbarungen möglich)

Schlussendlich kommt es immer auf Ihre persönliche Situation, Ihre Wünsche und Ziele an. Ein eingehendes Beratungsgespräch, wie es Ihnen Peter M. Behrend bietet, ist unabdingbar für einen Vorsorgemix, der Sie nicht im Regen stehen lässt.


Dienstag, 19. Juni 2012

Wege zur betrieblichen Altersvorsorge


Die betriebliche Altersvorsorge sollte ein fester Bestandteil der privaten Rentenvorsorge sein. Es gibt 5 Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV.


Direktversicherungen
Hierbei schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber selbst oder aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers gezahlt. Bezugsberechtigt ist hierbei der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.

Direktzusage
Die Direktzusage ist auch unter Begriffen wie Pensions-Versorgungszusage oder unmittelbare Versorgungszusage bekannt. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen gegenüber, später eine betriebliche Rente zu zahlen. Hierfür bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, die aus betrieblichen Mitteln finanziert werden.

Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein rechtlich selbständiges Unternehmen. In diesem sind die Arbeitgeber Mitglied und entrichten selbst die Beiträge. Diese kann aber auch der Arbeitnehmer tragen. Pensionskassen sind aufsichtsrechtlich Versicherungsunternehmen und unterstehen daher der staatlichen Aufsicht. Durch sie wird den Versicherten sowie den Hinterbliebenen ein Rechtsanspruch auf die zusagten Leistungen gewährt.

Pensionsfonds
Hierbei handelt es sich um eigenständige Versorgungseinrichtungen. Sie sind der Pensionkasse sehr ähnlich, unterliegen in den Kapitalanlagentscheidungen aber nicht den gleichen strengen Vorschriften. Daher können Pensionsfonds ihr Vermögen beispielsweise auch am Aktienmarkt anlegen. Das bedeutet eine höhere Renditechance, gleichzeitig aber auch ein höheres Verlustrisiko. Pensionsfonds unterliegen auch der staatlichen Aufsicht.

Unterstützungskassen
Auch Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Sie gewähren die Leistungen ohne Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber kann eine eigene Kasse gründen oder sich einer bereits bestehenden Unterstützungskasse anschließen. Ist der Arbeitgeber gezwungen Insolvenz anzumelden, geht die betriebliche Altersvorsorge nicht verloren. In einem solchen Fall tritt der Pensions-Sicherungsverein ein, der auch der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge ist. Er zahlt dann über ein Konsortium von Lebensversicherungsunternehmen die Renten des zahlungsunfähigen des Arbeitgebers aus.

Schon gewusst:
Seit Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung auf dem Wege der sog. Entgeltumwandlung. Chefs müssen ihren Arbeitnehmern also eine betriebliche Altersversorgung ermöglichen, sofern die Arbeitnehmer bereit sind, auf einen Teil ihres Bruttolohnes zu verzichten.

Informieren Sie sich über Ihre ganz individuellen Möglichkeiten, mit Hilfe Ihres Arbeitgebers eine solide Altersvorsorge auf die Beine zu stellen. PMBfinanz informiert Sie gern. Auch Sie als Arbeitgeber können von der betrieblichen Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter profitieren. Wenden Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an PMBfinanz! Hier könnenSie Kontakt aufnehmen!