Mittwoch, 9. Oktober 2013

Mieter bei den Eltern - Mietverträge mit Angehörigen

RainerSturm  / pixelio.de
Das Kinder bei den Eltern im Haus wohnen ist nicht ungewöhnlich. Ist das Haus groß genug oder hat eine Einliegerwohnung, dann bietet sich diese Art des Zusammenwohnens an. Doch gerade bei dieser Konstellation gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die sich vor allem auf die steuerliche Seite beziehen.  

Die Finanzgerichte müssen sich immer wieder mit der steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen befassen. Echte Mietverhältnisse – beispielsweise zwischen Kindern und Eltern – sind grundsätzlich bei der Einkommensteuer von den Finanzämtern anzuerkennen. Dazu muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: die Mietverträge zwischen nahen Angehörigen müssen einem sog. „Fremdvergleich“ standhalten können. Dies bedeutet, die Verträge könnten mit den selben Vereinbarungen auch zwischen Fremden abgeschlossen werden.

Dies bringt die Tatsache mit sich, dass Eltern, die ihren Kindern praktisch Wohnraum zur Verfügung stellen, mit ihnen einen ganz normalen Mietvertrag schließen sollten, um im Fall der Fälle sich nicht der Steuerhinterziehung strafbar zu machen. Der Mietvertrag muss alle Informationen und Vereinbarungen enthalten, die auch bei einer Vermietung an Fremde in Frage kämen. Besonders gilt dies für die Kosten, also die Kaltmiete und die Nebenkosten. Entscheidend ist dabei, dass der Vertrag nicht zum Schein abgeschlossen wurde und das auch eine sog. „rechtsmissbräuchliche Gestaltung“ ausgeschlossen ist.

Nun gestaltet es sich in der Praxis häufig so, dass Eltern ihren Kindern durch die Vermietung von Wohnraum eine finanzielle Entlastung zukommen lassen wollen. Dies ist auch ohne weiteres möglich, denn mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurden die Grenzen der sog. „verbilligten Überlassung von Wohnraum“ vereinheitlicht. Es gelten 66% bzw. 2/3 der ortsüblichen Miete als maßgeblicher Ansatz für eine vollentgeltliche Vermietung mit vollem Werbungskostenabzug (§ 21 Abs. 2 EStG).

Wir beraten Sie gern wenn es um das Thema Mietverträge mit Angehörigen geht, damit Sie steuerlich und rechtlich auf der sicheren Seite sind. Auch wenn Sie darüber nachdenken Ihr Haus zu verkaufen, dennoch dort wohnen zu bleiben - eine Variante, die in der Praxis immer häufiger zu finden ist - beraten wir Sie gerne. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Alle Kontaktdaten finden Sie unter www.PMBgruppe.de



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