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RainerSturm / pixelio.de |
Das Kinder bei den Eltern
im Haus wohnen ist nicht ungewöhnlich. Ist das Haus groß genug oder
hat eine Einliegerwohnung, dann bietet sich diese Art des
Zusammenwohnens an. Doch gerade bei dieser Konstellation gibt es
einige wichtige Punkte zu beachten, die sich vor allem auf die
steuerliche Seite beziehen.
Die Finanzgerichte müssen
sich immer wieder mit der steuerlichen Anerkennung eines
Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen befassen. Echte
Mietverhältnisse – beispielsweise zwischen Kindern und Eltern –
sind grundsätzlich bei der Einkommensteuer von den Finanzämtern
anzuerkennen. Dazu muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: die
Mietverträge zwischen nahen Angehörigen müssen einem sog.
„Fremdvergleich“ standhalten können. Dies bedeutet, die Verträge
könnten mit den selben Vereinbarungen auch zwischen Fremden
abgeschlossen werden.
Dies bringt die Tatsache
mit sich, dass Eltern, die ihren Kindern praktisch Wohnraum zur
Verfügung stellen, mit ihnen einen ganz normalen Mietvertrag
schließen sollten, um im Fall der Fälle sich nicht der
Steuerhinterziehung strafbar zu machen. Der Mietvertrag muss alle
Informationen und Vereinbarungen enthalten, die auch bei einer
Vermietung an Fremde in Frage kämen. Besonders gilt dies für die
Kosten, also die Kaltmiete und die Nebenkosten. Entscheidend ist
dabei, dass der Vertrag nicht zum Schein abgeschlossen wurde und das
auch eine sog. „rechtsmissbräuchliche Gestaltung“ ausgeschlossen
ist.
Nun gestaltet es sich in
der Praxis häufig so, dass Eltern ihren Kindern durch die Vermietung
von Wohnraum eine finanzielle Entlastung zukommen lassen wollen. Dies
ist auch ohne weiteres möglich, denn mit Wirkung vom 1. Januar 2012
wurden die Grenzen der sog. „verbilligten Überlassung von
Wohnraum“ vereinheitlicht. Es gelten 66% bzw. 2/3 der ortsüblichen
Miete als maßgeblicher Ansatz für eine vollentgeltliche Vermietung
mit vollem Werbungskostenabzug (§ 21 Abs. 2 EStG).
Wir beraten Sie gern wenn es um das Thema Mietverträge mit Angehörigen geht, damit Sie steuerlich und rechtlich auf der sicheren Seite sind. Auch wenn Sie darüber nachdenken Ihr Haus zu verkaufen, dennoch dort wohnen zu bleiben - eine Variante, die in der Praxis immer häufiger zu finden ist - beraten wir Sie gerne. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Alle Kontaktdaten finden Sie unter www.PMBgruppe.de
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