Freitag, 22. Februar 2013

Neu in der Vermarktung: „Gr.Lafferde: Landhaus als 2 x DHH, saniert, mit Parkgrundstück“


Kaufpreis: 279.000,00 EUR

Haustyp: besondere Immobilie
Grundstücksfläche: ca. 1.420 00 qm
Nutzfläche: ca. 239 qm
Badezimmer: 3
Gäste-WC: ja
Objektzustand: saniert
Qualität der Ausstattung: Normal
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerungsart: Gas
Bezugsfrei: nach Vereinbar
Garage / Stellplatz: Garage
Anzahl Garage / Stellplatz: 2
Provision für Käufer: 5,99% netto

Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein geräumiges und saniertes Landhaus in bester Ortsrandlage von Groß Lafferde (Lahstedt). Das Objekt besteht praktisch aus 2 Doppelhäusern. Der rechte Teil kann als großzügiges Herren-/Haupthaus bezeichnet werden; der linke Teil besteht aus 2 voneinander getrennten Wohneinheiten. Die Raumaufteilung bietet eine ideale Basis für ein familiäres Miteinander mit Kindern. Auch ein Mehrgenerationenhaushalt oder die Vermietung der 2 Wohnungen im linken Gebäudeteil ist problemlos realisierbar. Die gesamte Wohnfläche beträgt ca. 383 qm, davon 193 qm im rechten Herrenhaus und 2 x 95 qm im linken Teil. Mit weiteren rd. 60 qm Nutzräumen und riesigem, ausbaubaren Dachboden, werden insgesamt rund 239 qm Nutzfläche erreicht. Platzprobleme gehören so der Vergangenheit an. Das schöne, parkähnliche Grundstück mit rd. 1420 qm Fläche und großem Vorhof mit Zufahrt lässt praktisch keine Wünsche offen und bietet ideale Erholungsmöglichkeiten mit unverbaubarem Landblick. Grundrisse liegen vor. Alle Um-und Anbauten sind aktenkundig und sämtliche Historie dokumentierbar. Das Objekt ist noch dauerhaft bewohnt. Heizung, Leitungen, Bad, Dämmung, Dach etc. sind bereits über die Jahre erneuert.

Ausstattung
  • Massivbau
  • Basishaus links aus 1957 (2 Wohnungen), An-/Ausbau Herrenhaus 1979
  • Fenster – Doppelisolierverglasung
  • Buderus-Gaszentralheizung G224 (44KW) mit Warmwasserkessel aus 1995 im sep. Heizraum
  • Gas- und Wasserleitungen, Heizkörper etc. teilw. erneuert Bad Haupthaus 2010 für EUR 30.000,- erneuert
  • 2 integrierte Garagen (massiv, betoniert) + großer Vorhof
  • 1420 qm Parkgrundstück
  • Dach + Dämmung 2007 komplett für EUR 21.000,- erneuert
  • Dachboden ausbaufähig, alle Leitungen bereits oben
  • Kaminzimmer mit Terrasse
  • diverse Lagerräume
  • Gäste-WC im EG
  • Balkon im OG mit Außentreppe
  • massive Holzinnentreppe (DM 20.000,-)

Linker Gebäudeteil:
  • 2 getrennte Wohnungen á 95 qm mit separaten Gas-und Stromzählern
  • obere Wohnung neu renoviert, Parkett,
  • 4 Zi./Kü./Bad (Wanne)
  • untere Wohnung 2009 renoviert, Parkett,
  • 4 Zi./Kü./Bad
  • kleine Terrasse
  • Heizkörper 2004
  • Vermietungsstand, Vor-Ort-Situation und Details werden bei Besichtigung erörtert. Bei späterer Vermietung der 2 Wohnungen ist das eigene Herrenhaus rechts praktisch fast zum Nulltarif refinanziert. Details vor Ort im persönlichen Gespräch. Es lohnt sich! 

Lage

Schönes Randgrundstück in beliebtester Lage von Groß Lafferde (Lahstedt), Landkreis Peine, mit guter Verkehrsanbindung. Ärzte, Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten, Kulturstätten, Bushaltestelle etc. sind in wenigen Minuten erreichbar.

Sonstiges
Alle Daten stammen vom Eigentümer und sind ohne Gewähr. Energieausweis ist beantragt. Weitere Unterlagen inkl. Verkehrswertexpertise können zur Verfügung gestellt werden. Besichtigungstermine sind jederzeit nach vorheriger Terminabsprache möglich. Makler: PMBgruppe, Peter M. Behrend e.K., Peine: PMBimmobilien, PMBfinanz, PMBinvest. Wir sind Mitglied in der Wirtschafts-Union-Peine, Mandatsträger im Bundeskongress des BVI sowie BDSH-zertifiziertes Sachverständigenbüro. Bei Bedarf sind ebenso Finanzierung, Kaufvertrag, Notar etc. durch uns darstellbar.















Kontakt: Tel.: 05171 - 79907 - 0 oder PMBgruppe@gmx.de

Mittwoch, 13. Februar 2013

Neu in der Vermarktung: „Gadenstedt: 1-2 Familien-Haus mit viel Potenzial in schöner Ortsrandlage“


Kaufpreis: 139.000,00 EUR

Zimmer: 8
Wohnfläche: ca. 180,00 qm
Haustyp: Wohnimmobilien (sonstige)
Grundstücksfläche: ca. 507,00 qm
Nutzfläche: ca. 210 qm
Badezimmer: 3
Gäste-WC: ja
Keller: ja
Objektzustand: modernisiert
Qualität der Ausstattung: Normal
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerungsart: Gas
Bezugsfrei ab: Mitte 2013
Garage / Stellplatz: Garage
Anzahl Garage / Stellplatz: 2
Provision für Käufer: 5,99% netto

Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein geräumiges 1-2 Familienhaus in beliebter Ortsrandlage von Gadenstedt (Lahstedt). Die Raumaufteilung bietet eine ideale Basis für ein familiäres Miteinander mit Kindern. Auch ein Mehrgenerationenhaushalt oder die Vermietung einer Etage als Wohnung ist problemlos realisierbar. Die gesamte Wohnfläche beträgt ca. 180 qm, verteilt auf 2 Etagen und 8 Räumen zzgl. 2 Küchen, 3 Bädern, Gäste-WC und diversen Fluren. Auch ein Hobbyraum ist enthalten. Mit 90 qm Keller und 120 qm weiterer Fläche werden insgesamt rund 210 qm Nutzfläche erreicht, wobei der ausbaufähige Dachboden noch nicht einmal mitgezählt ist. Platzprobleme gehören so der Vergangenheit an. Der Vollkeller mit Wasch- und separatem Heizungsraum bietet zudem genügend Lagerfläche. Das schöne Rasengrundstück mit 507 qm Fläche ist pflegeleicht und bietet in Südlage ideale Erholungsmöglichkeiten über Plateauterrasse im EG und Balkon im OG. Ein Garagenanbau mit kleiner Zufahrt sowie kleinem Werkstattbereich findet sich rechts neben dem Haus. Auch vom Grundstück aus ist dieser Teil begehbar. Eine weitere Garage wurde aufwändig ins Haus integriert. Durch angrenzendes kleines WC und separatem Raum sind hier auch ideal Bastel- und Hobbyarbeiten möglich. EG: 3 Zi/Kü./Bad (ca. 90qm Wfl.+38qm Nfl.) OG: 3 Zi/Küche/2 separierte Anbaubäder/Fitness-od.Hobbyraum (ca. 90qm Wfl.+38qm Nfl.) DG: nicht ausgebaut, viel Stellfläche KG: Vollkeller, ca. 90qm Grundrisse liegen leider nicht mehr vor. Alle Um-und Anbauten sind jedoch aktenkundig. Das Objekt ist noch dauerhaft bewohnt. EG und OG sind teilweise renoviert. DG ist gänzlich unrenoviert. Heizung, Leitungen, Bad EG, Dämmklinker, Dach + Dämmung etc. sind bereits über die Jahre erneuert. Diverse Arbeiten sind bei guter Basis jedoch sicherlich noch zu erledigen

Ausstattung
Wesentliche Ausstattungsmerkmale:
  • Massivbau
  • Vollkeller mit Wasch-, Heiz- u. Lagerraum
  • Fenster - Doppelisolierverglasung (teilweise aus 2004)
  • Buderus-Gaszentralheizung mit Warmwasserkessel aus ca. 2007
  • Gas- und Wasserleitungen teilw. Erneuert (2004)
  • Hauptbad EG aus 2007
  • neuere Heizkörper
  • Böden teilweise Laminat, Fliesen, Parkett
  • 2 Garagen (massiv, betoniert) + 1 Pkw-Stellplatz davor
  • 507 qm pflegeleichtes Grundstück
  • Dach + Dämmung erneuert
  • Fassade (Nordgiebel) gedämmt und mit 80mm Isolierklinker in 2007 für EUR 20.000 erneuert
  • große Plateauterrasse in Südausrichtung überdacht (EG) 
  • Balkon im OG
  • Außenjalousien fast im ganzen Haus
  • Brunnenanschluss (mit Kellerpumpe)
  • Kabelanschluss UND Sat.-Anschluss
  • Garagenanbau 1966 - 2. Garage integriert Umbau 1974 - Umbau Stallgebäude 1972 - Anbau Terrasse 1976

Lage
Schönes Randgrundstück in Gadenstedt (Lahstedt), Landkreis Peine, mit guter Verkehrsanbindung. Ärzte, Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten, Kulturstätten, Bushaltestelle etc. sind in wenigen Minuten erreichbar.

Sonstiges
Alle Daten stammen vom Eigentümer und sind ohne Gewähr. Energieausweis ist beantragt. Weitere Unterlagen inkl. Verkehrswertexpertise können zur Verfügung gestellt werden. Verkehrswert liegt bei EUR 153.000,00. Besichtigungstermine sind jederzeit nach vorheriger Terminabsprache möglich. Makler: PMBgruppe, Peter M. Behrend e.K., Peine: PMBimmobilien, PMBfinanz, PMBinvest. Wir sind Mitglied in der Wirtschafts-Union-Peine, Mandatsträger im Bundeskongress des BVI sowie BDSH-zertifiziertes Sachverständigenbüro. Bei Bedarf sind ebenso Finanzierung, Kaufvertrag, Notar etc. durch uns darstellbar.
















Kontakt: Tel.: 05171 - 79907 - 0 oder PMBgruppe@gmx.de

Montag, 11. Februar 2013

So schützen sich Jecken an Karneval


Platzwunden durch fliegende Bonbons und Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol, das sind die häufigsten Verletzungen, die an den bunten Tagen des Karnevals auftreten. Verbraucher sollten an dieser Stelle wissen: nicht für jede Verletzung an Karneval kommen auch die Versicherungen auf.

In diesen Tagen ist in vielen Regionen Deutschlands der Ausnahmezustand angesagt. Die bekannte fünfte Jahreszeit wird auf den Straßen, in Sälen und Kneipen gefeiert. Tausende Menschen sind unterwegs. Da sind Unfälle vorprogrammiert. Doch wenn es zu Verletzungen kommt, heißt dies nicht automatisch, dass es sich auch um einen Versicherungsfall handelt. Vor allem wenn Alkohol im Spiel ist.

Bei so manchem Karnevalsumzug kam es schon zu Platzwunden und Prellungen, aufgrund von fliegenden Bonbons, Schokoladentafeln oder Schachteln mit Pralinen. Betrachtet man die Entscheidungen der Gerichte aus der Vergangenheit, dann sieht es mit Schadenersatzforderungen gegen den Verursacher und mit der Forderung von Schmerzensgeld eher schlecht aus. Die Gerichte entschieden, dass derjenige, der sich in den Straßenkarneval begibt, mit solchen Dingen rechnen muss. Zwar hat jeder Veranstalter eines Karnevalszugs eine entsprechende Haftpflichtversicherung, doch diese kommt lange nicht für alle Risiken, die mit einer solchen Großveranstaltung einher gehen, auf. So entschied schon mal das Landgericht Trier in einem Fall, in dem ein Zuschauer aufgrund eines umherfliegenden Bonbons einen Schneidezahn verlor, dass dies im Karneval ein „normales Lebensrisiko“ ist. Schmerzensgeld bekam der Mann nicht. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Zuschauer sich in dieser Situation auf solche Ereignisse einstellen müssen. Gleiches gilt für scharfkantige Schachteln mit Pralinen oder Schokoladentafeln. Geht der Zuschauer zu einem Karnevalsumzug, gibt er stillschweigend eine Zustimmung zu einem derartigen Verletzungsrisiko – so sah es einst das Amtsgericht Aachen.

Die private Unfallversicherung hilft
Eine private Unfallversicherung kann an dieser Stelle helfen, denn sie tritt bei Unfällen jeglicher Art ein. Aber auch dabei gibt es Ausnahmen. Gerade Alkohol ist ein sehr weit verbreiteter Haftungsausschluss. Dies bedeutet, dass wenn ein Unfall unter dem Einfluss von Alkohol passiert ist, die Versicherung nicht für den Schaden gerade steht. Oftmals ist dies bei einem bestimmten Promillewert der Fall.

Haftpflichtansprüche – nicht alle werden übernommen
Wenn man im Eifer des Gefechts das Kleid einer Mitfeiernden mit der Zigarette ansengt oder man sich den Kopf an stößt, weil man über das Kostüm eines anderen gestolpert ist, ist es ebenfalls nicht so leicht die Privathaftpflicht für Entschädigungen anzurufen. Stellt sich beispielsweise heraus, dass der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurden, hat der Versicherer die Möglichkeit, sich bis zu 5.000 Euro beim Versicherungsnehmer zurück zu holen. Gar nicht in der Leistungspflicht stehen die Versicherer, wenn es sich um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden handelt. Zettelt man z.B. eine Schlägerei an, kann man anschließend nicht die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

In diesem Sinne, noch eine wunderbare Karnevalszeit und passen Sie auf sich auf!

Ihr
Peter M. Behrend

P.S. Sie benötigen Informationen rund um Sachversicherungen? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung

Freitag, 8. Februar 2013

Erbschaften von Immobilien – das sollten Sie wissen


Sie haben ein Haus geerbt und stehen nun vor der Frage: selbst einziehen oder verkaufen? Im Folgenden haben wir viele Fakten rund um die Erbschaft von Immobilien für Sie zusammengefasst. Als Fachmakler für Erbimmobilien sind wir von PMBimmobilien der richtige Ansprechpartner für Sie.

Erben Sie ein Haus als Alleinerbe oder in einer Erbengemeinschaft, haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:
  • selbst einziehen,
  • das Haus vermieten,
  • das Haus verkaufen.

Selbst in die Erbimmobilien einziehen
Nicht selten entscheiden sich die Erben selbst in die geerbte Immobilie einzuziehen, was auch aus steuerlicher Sicht sehr interessant sein kann. Für diesen Fall gibt es von gesetzlicher Seite in Deutschland besondere Voraussetzungen, denn der Gesetzgeber hat im Bezug auf die Erbschaftssteuer explizit einen steuerfreien Vermögensübergang ermöglicht. Dies greift aber nur, wenn das geerbte Haus vom Lebenspartner oder den Kindern des Erblassers in den nächsten zehn Jahren zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Erben müssen die Erbschaftssteuer allerdings nachträglich entrichten, bewohnen sie die Immobilie keine vollen 10 Jahre selbst.
Bei den anzustellenden Überlegungen sollte die steuerliche Behandlung aber nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollten Sie Ihre Lebensumstände und Wohnbedürfnisse prüfen. Erfüllt die Immobilie alle Voraussetzungen? Ist sie für Ihre Wohnbedürfnisse ideal geeignet? Ist die Immobilie groß genug? Wie sieht es mit erforderlichen Modernisierungen aus? Wie ist die Immobilie gelegen? Können Sie den Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten etc. gut erreichen?

Das Haus vermieten
Vermieten Sie das Haus, wird ebenfalls die Erbschaftssteuer fällig, da Sie es ja nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen. Damit bleibt die Immobilie in Ihrem Besitz und Sie können durch die Miete zusätzliche Einnahmen generieren. Haben Sie die Immobilie allein geerbt, ist dieses Vorgehen recht einfach zu realisieren. Haben Sie das Haus in einer Erbgemeinschaft geerbt, sieht es schon ein wenig komplizierter aus. In einem solchen Fall müssen alle Erben der Vermietung zustimmen und auch die Einnahmen durch die Vermietung müssen durch alle Erben geteilt werden. Möchten Sie allein der Vermieter sein, müssen Sie die anderen Erben anteilig auszahlen. Und Mieteinnahmen sind zudem steuerpflichtig.

Die Immobilie verkaufen
Sie können die Erbimmobilie auch verkaufen und haben dann ein gewisses Budget zur Verfügung, dass anderweitig eingesetzt werden könnte, beispielsweise für den Kauf einer angemesseneren Immobilie. In diesem Fall müssen Sie zwar die Erbschaftssteuer zahlen, je nach Zustand und Wert der Erbimmobilie kann sich auch dieser Weg für Sie lohnen. Gern sind wir an dieser Stelle Ihr Ansprechpartner und ermitteln durch eine Verkehrswertermittlung den Verkaufswert der Immobilie. Anschließend vermarkten wir Ihr Objekt u.a. durch moderne Medien wie das Internet.

Und wenn es Probleme gibt?
Haben Sie das Haus nicht alleine, sondern in einer Erbgemeinschaft geerbt, sind Probleme und Auseinandersetzungen meist vorprogrammiert. Wer darf in dem Haus wohnen? Wird es verkauft und der Erlös verteilt?
Übernimmt einer der Erbe das Haus alleine, muss er die anderen Erben auszahlen. Diese Auszahlung ist nicht immer problemlos möglich, aussichtslos ist es aber dennoch nicht. Wir zeigen Ihnen gerne Ihre ganz individuellen Möglichkeiten auf und wirken gerne auch als neutraler Vermittler zwischen zerstrittenen Parteien. Gemeinsam finden wir eine Lösung für ein weiteres Vorgehen, mit dem alle beteiligten Parteien leben können. Langwierige Erbauseinandersetzungen können Sie so vermeiden. Rufen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05171 - 79907 - 0 oder über unsere Webseite www.PMBimmobilien.de.

Ihr Peter M. Behrend