Freitag, 8. Februar 2013

Erbschaften von Immobilien – das sollten Sie wissen


Sie haben ein Haus geerbt und stehen nun vor der Frage: selbst einziehen oder verkaufen? Im Folgenden haben wir viele Fakten rund um die Erbschaft von Immobilien für Sie zusammengefasst. Als Fachmakler für Erbimmobilien sind wir von PMBimmobilien der richtige Ansprechpartner für Sie.

Erben Sie ein Haus als Alleinerbe oder in einer Erbengemeinschaft, haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:
  • selbst einziehen,
  • das Haus vermieten,
  • das Haus verkaufen.

Selbst in die Erbimmobilien einziehen
Nicht selten entscheiden sich die Erben selbst in die geerbte Immobilie einzuziehen, was auch aus steuerlicher Sicht sehr interessant sein kann. Für diesen Fall gibt es von gesetzlicher Seite in Deutschland besondere Voraussetzungen, denn der Gesetzgeber hat im Bezug auf die Erbschaftssteuer explizit einen steuerfreien Vermögensübergang ermöglicht. Dies greift aber nur, wenn das geerbte Haus vom Lebenspartner oder den Kindern des Erblassers in den nächsten zehn Jahren zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Erben müssen die Erbschaftssteuer allerdings nachträglich entrichten, bewohnen sie die Immobilie keine vollen 10 Jahre selbst.
Bei den anzustellenden Überlegungen sollte die steuerliche Behandlung aber nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollten Sie Ihre Lebensumstände und Wohnbedürfnisse prüfen. Erfüllt die Immobilie alle Voraussetzungen? Ist sie für Ihre Wohnbedürfnisse ideal geeignet? Ist die Immobilie groß genug? Wie sieht es mit erforderlichen Modernisierungen aus? Wie ist die Immobilie gelegen? Können Sie den Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten etc. gut erreichen?

Das Haus vermieten
Vermieten Sie das Haus, wird ebenfalls die Erbschaftssteuer fällig, da Sie es ja nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen. Damit bleibt die Immobilie in Ihrem Besitz und Sie können durch die Miete zusätzliche Einnahmen generieren. Haben Sie die Immobilie allein geerbt, ist dieses Vorgehen recht einfach zu realisieren. Haben Sie das Haus in einer Erbgemeinschaft geerbt, sieht es schon ein wenig komplizierter aus. In einem solchen Fall müssen alle Erben der Vermietung zustimmen und auch die Einnahmen durch die Vermietung müssen durch alle Erben geteilt werden. Möchten Sie allein der Vermieter sein, müssen Sie die anderen Erben anteilig auszahlen. Und Mieteinnahmen sind zudem steuerpflichtig.

Die Immobilie verkaufen
Sie können die Erbimmobilie auch verkaufen und haben dann ein gewisses Budget zur Verfügung, dass anderweitig eingesetzt werden könnte, beispielsweise für den Kauf einer angemesseneren Immobilie. In diesem Fall müssen Sie zwar die Erbschaftssteuer zahlen, je nach Zustand und Wert der Erbimmobilie kann sich auch dieser Weg für Sie lohnen. Gern sind wir an dieser Stelle Ihr Ansprechpartner und ermitteln durch eine Verkehrswertermittlung den Verkaufswert der Immobilie. Anschließend vermarkten wir Ihr Objekt u.a. durch moderne Medien wie das Internet.

Und wenn es Probleme gibt?
Haben Sie das Haus nicht alleine, sondern in einer Erbgemeinschaft geerbt, sind Probleme und Auseinandersetzungen meist vorprogrammiert. Wer darf in dem Haus wohnen? Wird es verkauft und der Erlös verteilt?
Übernimmt einer der Erbe das Haus alleine, muss er die anderen Erben auszahlen. Diese Auszahlung ist nicht immer problemlos möglich, aussichtslos ist es aber dennoch nicht. Wir zeigen Ihnen gerne Ihre ganz individuellen Möglichkeiten auf und wirken gerne auch als neutraler Vermittler zwischen zerstrittenen Parteien. Gemeinsam finden wir eine Lösung für ein weiteres Vorgehen, mit dem alle beteiligten Parteien leben können. Langwierige Erbauseinandersetzungen können Sie so vermeiden. Rufen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05171 - 79907 - 0 oder über unsere Webseite www.PMBimmobilien.de.

Ihr Peter M. Behrend

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