Sie haben ein Haus geerbt
und stehen nun vor der Frage: selbst einziehen oder verkaufen? Im
Folgenden haben wir viele Fakten rund um die Erbschaft von Immobilien
für Sie zusammengefasst. Als Fachmakler für Erbimmobilien sind wir
von PMBimmobilien der richtige Ansprechpartner für Sie.
Erben Sie ein Haus als
Alleinerbe oder in einer Erbengemeinschaft, haben Sie grundsätzlich
drei Möglichkeiten:
- selbst einziehen,
- das Haus vermieten,
- das Haus verkaufen.
Selbst in die
Erbimmobilien einziehen
Nicht selten entscheiden
sich die Erben selbst in die geerbte Immobilie einzuziehen, was auch
aus steuerlicher Sicht sehr interessant sein kann. Für diesen Fall
gibt es von gesetzlicher Seite in Deutschland besondere
Voraussetzungen, denn der Gesetzgeber hat im Bezug auf die
Erbschaftssteuer explizit einen steuerfreien Vermögensübergang
ermöglicht. Dies greift aber nur, wenn das geerbte Haus vom
Lebenspartner oder den Kindern des Erblassers in den nächsten zehn
Jahren zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Erben müssen die
Erbschaftssteuer allerdings nachträglich entrichten, bewohnen sie
die Immobilie keine vollen 10 Jahre selbst.
Bei den anzustellenden
Überlegungen sollte die steuerliche Behandlung aber nicht im
Vordergrund stehen. Vielmehr sollten Sie Ihre Lebensumstände und
Wohnbedürfnisse prüfen. Erfüllt die Immobilie alle
Voraussetzungen? Ist sie für Ihre Wohnbedürfnisse ideal geeignet?
Ist die Immobilie groß genug? Wie sieht es mit erforderlichen
Modernisierungen aus? Wie ist die Immobilie gelegen? Können Sie den
Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten
etc. gut erreichen?
Das Haus vermieten
Vermieten Sie das Haus,
wird ebenfalls die Erbschaftssteuer fällig, da Sie es ja nicht
selbst zu Wohnzwecken nutzen. Damit bleibt die Immobilie in Ihrem
Besitz und Sie können durch die Miete zusätzliche Einnahmen
generieren. Haben Sie die Immobilie allein geerbt, ist dieses
Vorgehen recht einfach zu realisieren. Haben Sie das Haus in einer
Erbgemeinschaft geerbt, sieht es schon ein wenig komplizierter aus.
In einem solchen Fall müssen alle Erben der Vermietung zustimmen und
auch die Einnahmen durch die Vermietung müssen durch alle Erben
geteilt werden. Möchten Sie allein der Vermieter sein, müssen Sie
die anderen Erben anteilig auszahlen. Und Mieteinnahmen sind zudem
steuerpflichtig.
Die Immobilie
verkaufen
Sie können die
Erbimmobilie auch verkaufen und haben dann ein gewisses Budget zur
Verfügung, dass anderweitig eingesetzt werden könnte,
beispielsweise für den Kauf einer angemesseneren Immobilie. In
diesem Fall müssen Sie zwar die Erbschaftssteuer zahlen, je nach
Zustand und Wert der Erbimmobilie kann sich auch dieser Weg für Sie
lohnen. Gern sind wir an dieser Stelle Ihr Ansprechpartner und
ermitteln durch eine Verkehrswertermittlung den Verkaufswert der
Immobilie. Anschließend vermarkten wir Ihr Objekt u.a. durch moderne
Medien wie das Internet.
Und wenn es Probleme
gibt?
Haben Sie das Haus nicht
alleine, sondern in einer Erbgemeinschaft geerbt, sind Probleme und
Auseinandersetzungen meist vorprogrammiert. Wer darf in dem Haus
wohnen? Wird es verkauft und der Erlös verteilt?
Übernimmt einer der Erbe
das Haus alleine, muss er die anderen Erben auszahlen. Diese
Auszahlung ist nicht immer problemlos möglich, aussichtslos ist es
aber dennoch nicht. Wir zeigen Ihnen gerne Ihre ganz individuellen
Möglichkeiten auf und wirken gerne auch als neutraler Vermittler
zwischen zerstrittenen Parteien. Gemeinsam finden wir eine Lösung
für ein weiteres Vorgehen, mit dem alle beteiligten Parteien leben
können. Langwierige Erbauseinandersetzungen können Sie so
vermeiden. Rufen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05171 - 79907 - 0 oder über unsere Webseite www.PMBimmobilien.de.
Ihr Peter M. Behrend
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