Donnerstag, 14. Juni 2012

Ärger mit Handwerkern? Das ist Ihr Recht


Werden bestimmte Reparaturen oder Verschönerungen in Haus und Wohnung durch Handwerker erledigt, ist nicht selten mit Streitigkeiten zu rechnen. Wenn sich nämlich das frisch verlegte Parkett hoch biegt, sich die Tapete wellt oder der neu angebrachte Wasserhahn tropft haben Handwerker einfach nicht korrekt gearbeitet. Sie sollten in einem solchen Fall unbedingt auf eine Nachbesserung pochen, denn das ist Ihr gutes Recht.

Nach der Fertigstellung der Arbeiten sollten Sie diese unbedingt prüfen. Kontrollieren Sie dabei ob alle vereinbarten Leistungen auch wirklich erbracht wurden. Erst wenn Sie zufrieden sind, sollten Sie die Arbeit „abnehmen“. Sind Mängel aufgetreten, dokumentieren sie sie unbedingt schriftlich und machen Sie zur Sicherheit einige Fotos. In diesem Fall setzen Sie dem Handwerker eine Frist zur Nachbesserung – schriftlich. Erst wenn die Nachbesserung erfolgt ist, bezahlen Sie die gesamte Rechnung. Vorher nur einen Teil. Im übrigen, können Sie innerhalb von zwei Jahren darauf bestehen, dass Mängel beseitigt werden.

Ist der Streit mit dem Handwerker perfekt, können Sie sich an die Verbraucherzentralen, Innungen oder Schlichtungsstellen der Handwerkskammern wenden.

PMBtipp: Streitigkeiten mit Handwerkern können Sie von vornherein vermeiden, indem Sie in der Nachbarschaft oder in der Familie nach einem versierten Hand- oder Heimwerker suchen. Alternativ dazu können Sie sich auch bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer nach einem Innungsbetrieb erkundigen. Hier können Sie sich sicher sein, dass es sich um einen seriösen Handwerksbetrieb handelt.

PMBtipp: Seien Sie bei Handwerkern, die mit einem Werbeprospekt plötzlich vor Ihrer Haustür stehen immer vorsichtig. Immer wieder kommt es vor, dass solche Unternehmer direkt Geld von Ihnen kassieren, bei etwaigen Mängeln später aber nicht mehr greifbar sind.  

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