Werden bestimmte
Reparaturen oder Verschönerungen in Haus und Wohnung durch
Handwerker erledigt, ist nicht selten mit Streitigkeiten zu rechnen.
Wenn sich nämlich das frisch verlegte Parkett hoch biegt, sich die
Tapete wellt oder der neu angebrachte Wasserhahn tropft haben
Handwerker einfach nicht korrekt gearbeitet. Sie sollten in einem
solchen Fall unbedingt auf eine Nachbesserung pochen, denn das ist
Ihr gutes Recht.
Nach der Fertigstellung
der Arbeiten sollten Sie diese unbedingt prüfen. Kontrollieren Sie
dabei ob alle vereinbarten Leistungen auch wirklich erbracht wurden.
Erst wenn Sie zufrieden sind, sollten Sie die Arbeit „abnehmen“.
Sind Mängel aufgetreten, dokumentieren sie sie unbedingt schriftlich
und machen Sie zur Sicherheit einige Fotos. In diesem Fall setzen Sie
dem Handwerker eine Frist zur Nachbesserung – schriftlich. Erst
wenn die Nachbesserung erfolgt ist, bezahlen Sie die gesamte
Rechnung. Vorher nur einen Teil. Im übrigen, können Sie innerhalb
von zwei Jahren darauf bestehen, dass Mängel beseitigt werden.
Ist der Streit mit dem
Handwerker perfekt, können Sie sich an die Verbraucherzentralen,
Innungen oder Schlichtungsstellen der Handwerkskammern wenden.
PMBtipp:
Streitigkeiten mit Handwerkern können Sie von vornherein vermeiden,
indem Sie in der Nachbarschaft oder in der Familie nach einem
versierten Hand- oder Heimwerker suchen. Alternativ dazu können Sie
sich auch bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer nach einem
Innungsbetrieb erkundigen. Hier können Sie sich sicher sein, dass es
sich um einen seriösen Handwerksbetrieb handelt.
PMBtipp: Seien Sie
bei Handwerkern, die mit einem Werbeprospekt plötzlich vor Ihrer
Haustür stehen immer vorsichtig. Immer wieder kommt es vor, dass
solche Unternehmer direkt Geld von Ihnen kassieren, bei etwaigen
Mängeln später aber nicht mehr greifbar sind.
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