Mittwoch, 27. Juni 2012

Richtig versichert in den Urlaub


Die Urlaubszeit steht kurz bevor. Sicher sind Sie auch schon mitten in den Vorbereitungen für die Reise und Ihre Vorfreunde steigert sich von Tag zu Tag. Doch Sie sollten auch im Urlaub an den perfekten Versicherungsschutz denken, denn gerade in Ihrem Urlaub sind Sie Gefahren und Risiken ausgesetzt, die es im Alltag nicht immer unbedingt gibt.

Hier ein Überblick der möglichen Versicherungen für Ihren Urlaub:

Reiserücktrittskostenversicherung u. Reiseabbruchversicherung
Stellen Sie sich folgende Situation vor: vier Tage vor dem geplanten Abreisetermin fallen Sie von der Leiter und brechen sich ein Bein. An einen Urlaub ist nun nicht mehr zu denken. Haben Sie für diesen Fall eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, erstattet diese Ihnen die Stornogebühren, die Ihnen der Reiseveranstalter in Rechnung stellt.
Eine weitere Situation: Sie befinden sich am Urlaubsort und erhalten die Nachricht, dass Ihre Mutter gestorben ist. Das zwingt Sie zu einem vorzeitigen Abbruch der Reise. Die hierfür entstehenden Mehrkosten, z.B. für bereits bezahlte aber nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen, werden von der Reiseabbruchversicherung übernommen.

Grundsätzlich muss ein triftiger Grund vorliegen, damit eine der beiden Versicherungsarten greift. Versicherer sehen als triftigen Grund:
  • einen schweren Unfall des Versicherten oder eines nahen Angehörigen,
  • unerwartete, schwere Erkrankungen des Versicherten oder eines nahen Angehörigen,
  • Tod eines nahe Angehörigen,
  • Unverträglichkeit nach einer Impfung,
  • unvorhersehbare Komplikationen bei einer Schwangerschaft,
  • Schaden für den Versicherungsnehmer durch Einbruch in seine Wohnung, durch Feuer oder durch Elementarereignisse.

Reisegepäckversicherung
Werden Ihre Koffer während der Reise gestohlen, haftet der Reiseveranstalter bis zu einem bestimmten Betrag. Alles was darüber liegt, können Sie mit einer Reisegepäckversicherung absichern. Es gibt sie als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice. Mit dieser Versicherung sind Sie weltweit auf Reisen vor finanziellem Schaden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des mitgeführten Eigentums versichert.

Ad-hoc Soforthilfeversicherung
Haben Sie im Ausland einen Unfall oder erkranken, kann es sein, dass Sie sich sehr unsicher fühlen. Durch Sprachschwierigkeiten und kulturelle Unterschiede kann die Abwicklung von Schadensfällen erschwert werden. Durch die Ad-hoc Soforthilfeversicherung wird Ihnen eine schnelle und unbürokratische Hilfe geboten. Eine solche Versicherung leistet aktive Hilfe bei Krankheit, Unfall und Tod. Sie hilft auch beim Verlust von Zahlungsmitteln, vermittelt Anwälte und Dolmetscher. Erstattet die Kosten für einen Rücktransport, informiert Sie über medizinische Leistungen am Urlaubsort, vermittelt zwischen Ihrem deutschen Hausarzt und dem behandelnden Arzt am Urlaubsort und übernimmt viele weitere Leistungen für Sie.

Auslands-Krankenversicherung
Sie ist die wichtigste Reiseversicherung, auf die Sie nicht verzichten sollten. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten im Urlaub immer nur dann, wenn Sie in einem Land Urlaub machen, dass zur EU gehört oder das ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat. Selbst wenn dies der Fall ist, übernimmt die Krankenkasse nur die in Deutschland üblichen Kosten. Alles war darüber hinaus liegt, müssen Sie selbst tragen. Unterschätzen Sie nicht die Behandlungskosten im Ausland. In den USA beispielsweise überschreiten diese schnell ein ganzes Jahreseinkommen. Hinzu kommt, dass es für einen medizinisch erforderlichen Rücktransport überhaupt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt.
Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie umfangreich, denn sie bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, begleicht eine stationäre Heilbehandlung und eine schmerzstillende Zahnbehandlung. Es werden Kosten von Arznei-, Verband- und Heilmitteln bezahlt und der medizinisch erforderliche Krankentransport nach Deutschland. Des Weiteren können Sie auch Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person mitversichern.

Nicht jede dieser Versicherungen für den Urlaub macht auch bei jedem Sinn. Schauen Sie genau hin, welche Leistungen jeweils versichert sind und ob Sie diesen Gefahren überhaupt ausgesetzt sind! Für weitere Informationen können Sie sich auch gerne mit uns in Verbindung setzen.


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