Dienstag, 19. Juni 2012

Wege zur betrieblichen Altersvorsorge


Die betriebliche Altersvorsorge sollte ein fester Bestandteil der privaten Rentenvorsorge sein. Es gibt 5 Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV.


Direktversicherungen
Hierbei schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber selbst oder aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers gezahlt. Bezugsberechtigt ist hierbei der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.

Direktzusage
Die Direktzusage ist auch unter Begriffen wie Pensions-Versorgungszusage oder unmittelbare Versorgungszusage bekannt. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen gegenüber, später eine betriebliche Rente zu zahlen. Hierfür bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, die aus betrieblichen Mitteln finanziert werden.

Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein rechtlich selbständiges Unternehmen. In diesem sind die Arbeitgeber Mitglied und entrichten selbst die Beiträge. Diese kann aber auch der Arbeitnehmer tragen. Pensionskassen sind aufsichtsrechtlich Versicherungsunternehmen und unterstehen daher der staatlichen Aufsicht. Durch sie wird den Versicherten sowie den Hinterbliebenen ein Rechtsanspruch auf die zusagten Leistungen gewährt.

Pensionsfonds
Hierbei handelt es sich um eigenständige Versorgungseinrichtungen. Sie sind der Pensionkasse sehr ähnlich, unterliegen in den Kapitalanlagentscheidungen aber nicht den gleichen strengen Vorschriften. Daher können Pensionsfonds ihr Vermögen beispielsweise auch am Aktienmarkt anlegen. Das bedeutet eine höhere Renditechance, gleichzeitig aber auch ein höheres Verlustrisiko. Pensionsfonds unterliegen auch der staatlichen Aufsicht.

Unterstützungskassen
Auch Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Sie gewähren die Leistungen ohne Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber kann eine eigene Kasse gründen oder sich einer bereits bestehenden Unterstützungskasse anschließen. Ist der Arbeitgeber gezwungen Insolvenz anzumelden, geht die betriebliche Altersvorsorge nicht verloren. In einem solchen Fall tritt der Pensions-Sicherungsverein ein, der auch der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge ist. Er zahlt dann über ein Konsortium von Lebensversicherungsunternehmen die Renten des zahlungsunfähigen des Arbeitgebers aus.

Schon gewusst:
Seit Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung auf dem Wege der sog. Entgeltumwandlung. Chefs müssen ihren Arbeitnehmern also eine betriebliche Altersversorgung ermöglichen, sofern die Arbeitnehmer bereit sind, auf einen Teil ihres Bruttolohnes zu verzichten.

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