Die betriebliche
Altersvorsorge sollte ein fester Bestandteil der privaten
Rentenvorsorge sein. Es gibt 5 Möglichkeiten der betrieblichen
Altersvorsorge, kurz bAV.
Direktversicherungen
Hierbei schließt der
Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebens- oder
Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber selbst
oder aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers gezahlt. Bezugsberechtigt
ist hierbei der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Direktzusage
Die Direktzusage ist auch
unter Begriffen wie Pensions-Versorgungszusage oder unmittelbare
Versorgungszusage bekannt. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen gegenüber, später eine
betriebliche Rente zu zahlen. Hierfür bildet der Arbeitgeber
Rückstellungen, die aus betrieblichen Mitteln finanziert werden.
Pensionskasse
Bei der Pensionskasse
handelt es sich um ein rechtlich selbständiges Unternehmen. In
diesem sind die Arbeitgeber Mitglied und entrichten selbst die
Beiträge. Diese kann aber auch der Arbeitnehmer tragen.
Pensionskassen sind aufsichtsrechtlich Versicherungsunternehmen und
unterstehen daher der staatlichen Aufsicht. Durch sie wird den
Versicherten sowie den Hinterbliebenen ein Rechtsanspruch auf die
zusagten Leistungen gewährt.
Pensionsfonds
Hierbei handelt es sich
um eigenständige Versorgungseinrichtungen. Sie sind der Pensionkasse
sehr ähnlich, unterliegen in den Kapitalanlagentscheidungen aber
nicht den gleichen strengen Vorschriften. Daher können Pensionsfonds
ihr Vermögen beispielsweise auch am Aktienmarkt anlegen. Das
bedeutet eine höhere Renditechance, gleichzeitig aber auch ein
höheres Verlustrisiko. Pensionsfonds unterliegen auch der
staatlichen Aufsicht.
Unterstützungskassen
Auch Unterstützungskassen
sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Sie gewähren
die Leistungen ohne Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber kann eine eigene
Kasse gründen oder sich einer bereits bestehenden
Unterstützungskasse anschließen. Ist der Arbeitgeber gezwungen
Insolvenz anzumelden, geht die betriebliche Altersvorsorge nicht
verloren. In einem solchen Fall tritt der Pensions-Sicherungsverein ein, der auch der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der
betrieblichen Altersvorsorge ist. Er zahlt dann über ein Konsortium
von Lebensversicherungsunternehmen die Renten des zahlungsunfähigen
des Arbeitgebers aus.
Schon gewusst:
Seit Januar 2002 haben
Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf den Zugang zur betrieblichen
Altersversorgung auf dem Wege der sog. Entgeltumwandlung. Chefs
müssen ihren Arbeitnehmern also eine betriebliche Altersversorgung
ermöglichen, sofern die Arbeitnehmer bereit sind, auf einen Teil
ihres Bruttolohnes zu verzichten.
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